Tarifvertrag bap dgb eingruppierung
Nach beiden DGB-Tarifverträgen haben Arbeitnehmer im ersten Arbeitsjahr 24 Arbeitstage (von Montag bis Freitag) Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wenn Arbeitnehmer die Zeitarbeitsfirma innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung verlassen, wird der Anspruch anteilig auf das gesetzliche Minimum von 24 Tagen (von Montag auf Samstag) pro Jahr reduziert. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub steigt…