Untermietvertrag juraforum
Der Untervermieter hält die Schadenskaution für die Laufzeit der Untervermietung, um sicherzustellen, dass der Untermieter nicht mit den Bedingungen des Wohnuntermietvertrages in Verzug gerät oder anderweitig das Eigentum beschädigt. In der Regel wird der ursprüngliche Mietvertrag besagt, dass der Vermieter allen Änderungen zustimmen muss, in diesem Fall sollte der Vermieter die Erlaubnis des Vermieters…